Allgemeines zur ambulanten Pflege
Ambulante Pflege bezeichnet die häusliche Betreuung und Pflege von Menschen, die Unterstützung im Alltag oder bei der medizinischen Versorgung benötigen, aber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten.
Anspruch besteht für alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) nach dem Pflegeversicherungsgesetz.
→ Ambulant = Pflege zu Hause durch Pflegedienst oder Angehörige.
→ Stationär = Pflege in einer Einrichtung (z. B. Pflegeheim).
→ Teilstationär = Tagespflege
Qualifizierte Pflegekräfte (examinierte Altenpfleger/-innen, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen) aus einem zugelassenen Pflegedienst.
Kosten & Finanzierung
Die Kosten hängen vom Pflegegrad und dem individuellen Bedarf ab. Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen bestimmten Betrag.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Ja, eventuelle Mehrkosten (Eigenanteil) müssen privat getragen oder über Sozialhilfe (§ 61 SGB XII) beantragt werden.
Durch Antrag bei der Pflegekasse. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Leistungen & Ablauf
Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität), Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe), hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung.
Je nach Bedarf – von einmal täglich bis mehrmals täglich oder nur an bestimmten Tagen.
Ja, Pflegebedürftige haben freie Wahl unter allen zugelassenen Diensten.
Durch regelmäßige Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) und ggf. durch Heimaufsicht der Kommune.
Organisation & Qualität
Durch regelmäßige Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) und ggf. durch Heimaufsicht der Kommune.
Sie können den Dienst wechseln oder Beschwerde bei der Pflegekasse oder Heimaufsicht einreichen.
Pflegepläne können jederzeit angepasst werden, wenn sich der Pflegebedarf ändert.
Pflegende Angehörige
Tagespflege, Pflegekurse, Verhinderungspflege (bei Krankheit/Urlaub), Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag und Rentenbeiträge für pflegende Angehörige.
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, die sich zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen pflegen lassen.
Durch Tagespflege, Pflegedienst, stundenweise Betreuung und ambulante Dienste über den Entlastungsbetrag.